Azubi-Party 2025 – LVL UP: Feiermodus ON
Roberto Lepore • 24. Juni 2025

Azubi-Party 2025 – LVL UP: Feiermodus ON

Der Countdown läuft: Am Freitag, den 4. Juli 2025 ist es wieder soweit – wir laden euch herzlich zur Azubi-Party 2025 mit feierlicher Lehrlingslossprechung ein.

Unter dem Motto „LVL UP – Feiermodus: ON – Gesellenstatus erreicht – jetzt wird gefeiert.“ möchten wir gemeinsam mit euch den erfolgreichen Abschluss eurer Ausbildung feiern – mit guter Musik, tollen Gesprächen, einer kleinen Ehrung für besondere Leistungen und natürlich mit jeder Menge Party-Stimmung.

Die Veranstaltung bietet nicht nur einen feierlichen Rahmen für die Lossprechung unserer Gesellinnen und Gesellen, sondern auch eine tolle Gelegenheit, sich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsam den Sommer einzuläuten.

Die Azubi-Party findet am Freitag, den 4. Juli 2025 um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der IB West gGmbH, Rolshover Straße 87–91, 51105 Köln statt.

Eintrittskarten sind ab sofort in unserer Geschäftsstelle (Frankenwerft 35, 50667 Köln) erhältlich. Für Auszubildende beträgt der Eintritt 5,00 Euro, für Familienmitglieder und Freunde 10,00 Euro. Die Eintrittskarte dient gleichzeitig als Los für unsere Tombola mit spannenden Preisen. Tickets gibt es außerdem an der Abendkasse.

Wir freuen uns auf einen unvergesslichen Abend mit euch!
von Roberto Lepore 3. Juli 2025
Im ZVSL aktuell vom 03.07.2025 wurden folgende Informationen veröffentlicht: Die Mindestlohnkommission hat sich am 27.06.2025 nach schwierigen Beratungen auf Anpassungsschritte des gesetzlichen Mindestlohns geeinigt. Sie schlägt der Bundesregierung die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und auf 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 vor. Der Beschluss mit seiner Begründung ist als Anlage beigefügt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussionen der letzten Wochen und Monate möchten wir diese Entscheidung handwerkspolitisch einordnen: Wunschvorstellungen haben nicht nur Eingang in die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD gefunden. Mitglieder der neuen Bundesregierung haben auch öffentlich mit gesetzlichen Maßnahmen gedroht, wenn die Kommission diesen Wünschen nicht folgt. Wir begrüßen, dass sich die Kommission mit ihrer einstimmigen Entscheidung jeder politischen Instrumentalisierung widersetzt und damit ein starkes Signal verantwortungsbewusster Sozialpartnerschaft gesetzt hat. Mit der gemeinsamen Zustimmung von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern zum Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden ist die Mindestlohnkommission ihrem gesetzlichen Auftrag einer Gesamtabwägung verantwortungsvoll nachgekommen und hat dabei Arbeitnehmerbelange, Wettbewerbsbedingungen und Beschäftigungsaspekte gleichermaßen berücksichtigt. Durch zwei Anpassungsschritte trägt sie der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation Rechnung. Den Arbeitgebervertretern ist bewusst, dass die Anhebung des Mindestlohns Unternehmen vor deutliche Herausforderungen stellen wird. Dies gilt besonders in strukturschwachen Regionen sowie in Branchen mit starkem Verlagerungs- oder Kostendruck. Seit der gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 kommt es zudem vermehrt zur Verdrängung von Tarifverträgen und einem Druck auf untere Lohngitter. Diese negativen Folgen zeigen aber vor allem die Gefahren wahltaktisch motivierter staatlicher Mindestlohnfestsetzung, die beim Scheitern einer Kommissions-Einigung dauerhaft gedroht hätte. Politische Forderungen nach einem Mindestlohnniveau von mindestens 15 Euro bereits im kommenden Jahr entbehren jeder wirtschaftlichen Realität. Dass die Mindestlohnkommission einem solchen Ansinnen eine deutliche Absage erteilt hat und zugleich ein staatliches Mindestlohndiktat verhindert werden konnte, werten wir als einen wichtigen handwerkspolitischen Erfolg, der auch die gelebte Sozialpartnerschaft im Handwerk stärkt. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf Folgendes aufmerksam machen: Sobald der Mindestlohn steigt, sind insbesondere und vor allem geringfügige Beschäftigungsverhältnisse durch Arbeitszeitkürzungen anzupassen. Eine schriftliche Vereinbarung stellt sicher, dass die Änderungen transparent und rechtlich abgesichert sind. Sie hilft, den Minijob-Status und die Geringfügigkeitsgrenze einzuhalten. Muss der Arbeitnehmer zustimmen? Ja, die Kürzung der Arbeitszeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Was passiert, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird? In diesem Fall wird der Minijob als reguläres sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft. Das kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Kosten bedeuten. Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
von Roberto Lepore 26. Juni 2025
Mit Urteil vom 30. April 2025 (Az. 12 O 146/24) hat das Landgericht Bremen rechtskräftig klargestellt, dass Car-Wrapping – also die vollständige oder teilweise Folierung von Fahrzeugen – zum zulassungspflichtigen Handwerk der Schilder- und Lichtreklameherstellung gehört. Folierungen dürfen ab sofort nur noch von in die entsprechende Handwerksrolle eingetragenen Meister betrieben ausgeführt werden, unabhängig von Folienart oder Motiv. Seminarbesuche oder Industrie-Zertifikate ersetzen nicht die nötige handwerkliche Qualifikation. Wir empfehlen allen Mitgliedsbetrieben, dieses Urteil aktiv in der Kundenkommunikation zu nutzen, Wettbewerbsverstöße zu melden und ihr Fachwissen als eingetragene Meisterbetriebe zu betonen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Innung gern unterstützend zur Seite.
von Rolf Fritsche 22. April 2024
Hier gibt es einige Eindrücke vom Festabend im Hyatt Hotel Köln am vergangenen Samstag für Innungsmitglieder und Gäste, u.a. vom Zentralverband Schilder und Lichtreklame (ZVSL); auch unser Kreishandwerksmeister Nicolai Lucks und unser Hauptgeschäftsführer Thomas Günther waren zugegen. Obermeister Markus Bäcker hat im Rahmen der Abendveranstaltung für seine Verdienste um das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk die goldene Ehrennadel verliehen bekommen. Die Festgesellschaft verbrachte im Rahmen der Bundestagung des ZVSL einen unterhaltsamen und feierlichen Abend mit Blick auf Kölner Dom und Altstadt bei leckeren Köstlichkeiten und Kölscher Musik. Nach dem Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Köln im Rathaus mit Oberbürgermeisterin Henriette Reker am Freitag war es ein gelungener Abschluss unserer Feierlichkeiten.
100 Jahre Werbetechniker-Innung Köln/Bonn/Aachen
5. April 2024
TRADITION. INNOVATION. MODERNE. Voller Stolz feiern wir das 100-jährige Bestehen der Werbetechniker-Innung Köln/Bonn/Aachen.
Ausstellung im deutschen Schilder- und Lichtreklamemuseum
4. April 2024
"Gegenwart und Zukunft des Handwerks schöpfen aus der Tradition des Vergangenen, aus seiner Geschichte."
Lossprechungsfeier der Werbetechniker:innen
17. Juni 2023
Die Lossprechungsfeier der Werbetechniker:innen im Brauhaus Sion war eine Gelegenheit, die sehr guten Leistungen der Absolvent:innen angemessen zu würdigen.